Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 23. März 2017 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Der Kläger hat gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 23.3.2017, zugestellt am 11.4.2017, mit einem von ihm selbst unterzeichneten, am 8.5.2017 beim
II
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|