Die Parteien streiten über Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme von Material und Einrichtungen im Rahmen der Tätigkeit als Zweitobduzent bei Obduktionen im Institut für Rechtsmedizin.
Der Beklagte war bis zum 31. August 1985 als wissenschaftlicher Angestellter an der Universität K - Institut für Rechtsmedizin - bei dem klagenden Land beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis richtete sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (
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