LAG Bremen - Urteil - 25.01.1974 - 1 Sa 100/73 , vom - Vorinstanzaktenzeichen
Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer - Mitgliedschaft in der DKP
BAG, Urteil vom 31.03.1976 - Aktenzeichen 5 AZR 104/74
DRsp Nr. 2000/10296
Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer - Mitgliedschaft in der DKP
»1. Art. 33 Abs. 2GG begründet für jeden Bewerber das Recht, bei seiner Bewerbung um ein öffentliches Amt allein nach den in Art. 33 Abs. 2GG genannten Voraussetzungen - Eignung, Befähigung und fachliche Leistung - beurteilt zu werden. Verstößt die Einstellungsbehörde bei ihrer Auswahl gegen Art. 33 Abs. 2GG, kann der Bewerber im Regelfall nur verlangen, dass der auf verfassungswidrige Gesichtspunkte gestützte Ablehnungsbescheid aufgehoben wird. Nur unter besonderen Umständen kann sich aus Art. 33 Abs. 2GG darüber hinaus ein Einstellungsanspruch des Bewerbers ergeben, nämlich dann, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als die Einstellung dieses Bewerbers als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft und mithin die Einstellung als die einzige rechtmäßige Entscheidung der Behörde über die Bewerbung darstellt.
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