ArbG Frankfurt/Main, vom 02.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 1094/95
Ordnungsgeld: keine Zurechnung von Anwaltsverschulden
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.11.1995 - Aktenzeichen 4 Ta 292/95
DRsp Nr. 2001/14981
Ordnungsgeld: keine Zurechnung von Anwaltsverschulden
1. Bleibt aufgrund unrichtiger Auskunft ihres Prozessbevollmächtigten die zum persönlichen Erscheinen geladene Partei dem Termin fern, so ist ihr - (jedenfalls) was Verhängung von Ordnungsgeld deshalb gegen die Partei angeht - das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten nicht über § 85 Abs. 2ZPO zuzurechnen; insofern steht ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten im Rahmen der Prozessführung nicht in Frage.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.