Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Oktober 2015 - 4 Sa 1288/14 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Klägerin begehrt nach einem Betriebsübergang ihre Wiedereinstellung durch die Beklagte als neue Betriebsinhaberin.
Die 1958 geborene, verwitwete und einem Kind zum Unterhalt verpflichtete Klägerin war seit dem 1. März 1997 als Pharmazeutisch-technische Assistentin (im Folgenden PTA) in der F-Apotheke in D tätig. Deren Betreiberin war die Apothekerin R, die vormalige Beklagte zu 1. Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts erhielt die Klägerin bei einer Wochenarbeitszeit von 21 Stunden ein Bruttomonatsentgelt iHv. 1.800,00 Euro.
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