1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. Mai 2022 -
2. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 3. August 2021 -
3. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 10 vH und das beklagte Land 90 vH zu tragen. Das beklagte Land hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin.
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