1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. September 2021 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Der Kläger und die Beklagte zu 2. streiten in der Revisionsinstanz darüber, ob zwischen ihnen infolge unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis besteht.
Der ursprüngliche Beklagte zu 1. wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2020 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der W mbH (Schuldnerin) bestellt. Der Kläger war seit dem 27. November 2016 auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 18. November 2016 bei der Schuldnerin, die über keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügte, als Flugbegleiter mit den Zusatzfunktionen Senior Cabin Crew Member und Crew Safety Trainer zu einem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst iHv. zuletzt 2.308,42 Euro beschäftigt.
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