Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. März 2015 - L
Mit Urteil vom 27.3.2015 hat das Hessische LSG einen Anspruch des Klägers, weitere rentenrechtliche Zeiten für die Jahre 1973 bis 1982 bei der Berechnung seiner Altersrente rentensteigernd zu berücksichtigen, verneint.
Für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat der Kläger die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt.
Die Bewilligung von PKH unter Beiordnung eines Rechtsanwalts ist abzulehnen.
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