Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 17. Januar 2017 (
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin zu 7/8 und die Beklagte zu 1/8. Die Kosten der Verfahren
I
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Regelleistungsvolumen (RLV)-Zuweisung für die Klägerin für die Quartale I/2010 und II/2010.
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