Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 6. April 2016 - L 8 SO 1251/14 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Im Streit sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII).
Der 1967 geborene, voll erwerbsgeminderte Kläger beantragte bei der Beklagten, die er für den örtlich zuständigen Leistungsträger hält, für die Zeit ab 1.6.2012 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII sowie die Übernahme von Mietschulden, ein ergänzendes Darlehen und Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Der Antrag blieb ohne Erfolg (Bescheide vom 19.4.2012, 7.6.2012, 19.7.2012; Widerspruchsbescheid vom 11.12.2012). Das Sozialgericht (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|