Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 6. April 2016 - L 8 SO 1245/14 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Im Streit sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII).
Der 1967 geborene, voll erwerbsgeminderte Kläger begehrt von der Beklagten, die er für den örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe hält, Leistungen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII für die Zeit ab 1.11.2011. Seine Anträge lehnte die Beklagte ab; mit seiner Klage hatte der Kläger insoweit Erfolg, als das Sozialgericht (
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