LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.03.2019
3 Sa 330/19
Normen:
TV Personalvertretung Cockpit § 74 Abs. 1;

Parallelentscheidung zu LAG 7 Sa 795/18 v. 15.01.2019 sowie 9 Sa 799/18 v. 08.01.2019 u.a.

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.03.2019 - Aktenzeichen 3 Sa 330/19

DRsp Nr. 2019/8558

Parallelentscheidung zu LAG 7 Sa 795/18 v. 15.01.2019 sowie 9 Sa 799/18 v. 08.01.2019 u.a.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. Dezember 2018 - 42 Ca 16259/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV Personalvertretung Cockpit § 74 Abs. 1;

Tatbestand:

Der Kläger und der Beklagte zu 1) streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Zusammenhang mit der Insolvenz einer Fluggesellschaft. Ferner nimmt der Kläger die Beklagte zu 2) in Anspruch, begehrt die Feststellung, dass zwischen ihm und der Beklagten zu 2) ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines erfolgten Betriebs- bzw. Betriebsteilübergangs besteht, und beansprucht von der Beklagten zu 2) seine vorläufige Weiterbeschäftigung als Kapitän.

Der Beklagte zu 1) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden: Schuldnerin) mit Sitz in Berlin. Die Beklagte zu 2) ist die größte deutsche Fluggesellschaft mit Sitz in Köln.