LAG Düsseldorf - Urteil vom 10.04.2019
4 Sa 746/18
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 17 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 09.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1120/18

Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 4 Sa 414/18

LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2019 - Aktenzeichen 4 Sa 746/18

DRsp Nr. 2019/12107

Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 4 Sa 414/18

1. Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmens.2. Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige.3. Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs

Die Unwirksamkeit einer Kündigung in der Insolvenz kann sich auch aus einem Verstoß gegen § 17 Abs. 2 KSchG i.V. mit § 134 BGB ergeben.

Tenor

I.

Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.07.2018 - Az.: 5 Ca 1120/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Der Beitritt der Nebenintervenienten zu 1) und 2) wird zugelassen.

III.

Die Kosten der Nebenintervention und des Zwischenstreitsträgt die Klagepartei.

IV.

Die Revision wird für die Klagepartei zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 17 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.

1. 2. 3.