LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.01.2019
6 Sa 414/18
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 17 Abs. 1; KSchG § 17 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 21.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 6879/17

Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 6 Sa 440/18 v. 18.01.2019

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2019 - Aktenzeichen 6 Sa 414/18

DRsp Nr. 2019/11944

Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 6 Sa 440/18 v. 18.01.2019

Parallelentscheidung zum Urteil der Kammer vom 18.01.2019 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 6 Sa 440/18, welches vollständig dokumentiert ist. Im Unterschied zu dem vorgenannten Verfahren ist im vorliegenden Rechtsstreit neben dem Insolvenzverwalter ein Flugunternehmen als vermeintlicher Betriebsübernehmer verklagt.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.03.2018 - AZ: 12 Ca 6879/17 - wird unter gleichzeitiger Abweisung des im Wege der Klageerweiterung gegen die Beklagte zu 2.) gerichteten Feststellungsantrages zurückgewiesen.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 17 Abs. 1; KSchG § 17 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung und zweitinstanzlich zusätzlich über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten zu 2.) infolge eines von dem Kläger geltend gemachten Betriebsübergangs.

Der Beklagte zu 1.) ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air C. PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden: Schuldnerin) mit Sitz in C..

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