1. Das Versäumnis-Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 25. Juni 2019 -
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel, insbesondere die Anwendbarkeit der DRK-Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung.
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