Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 12. September 2018, Az.:
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 12. September 2018, Az.:
Von den Kosten erster Instanz haben der Kläger 9/10 und die Beklagte 1/10 zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung des Klägers nach dem Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen (im Folgenden:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|