I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 21.09.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 599,62 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Die Beklagte trägt 70%, der Kläger trägt 30% der Kosten des Rechtsstreits.
IV. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche; insbesondere darüber, ob die Beklagte den der Pfändung unterliegenden Anteil der dem Kläger für den Monat November 2015 zustehenden Arbeitsvergütung korrekt berechnet hat.
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