Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 23. Oktober 2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Erteilung eines Arbeitszeugnisses.
Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. April 2017 bis zum 31. Oktober 2018 auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 15. März 2017 und der Stellenbeschreibung vom 30. März 2017 als Verkaufsleiter beschäftigt.
1. - - - - - 2. a) b) c) 1. 2. a. i. ii. iii. iv. v. b. i. ii. iii.
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