Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 11.01.2019, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Nach einem Unfall mit ihrem Motorrad, bei dem sie ungebremst in eine Leitplanke fuhr, verlangt die Klägerin von der Beklagten, die eine Motorradwerkstatt betreibt, Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet war, auch das elektronische Bremssystem des Motorrades der Klägerin zu überprüfen, als sie dieses wegen eines Defekts des Tachometers zur Reparatur gab.
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