LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.11.2019
11 Sa 1011/19
Normen:
KSchG § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Cottbus, vom 14.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 601/18

Pflicht zur Betriebsratsanhörung auch bei ÄnderungskündigungAnhörung des Betriebsrates zu allen beabsichtigten ÄnderungenGleichsetzung von nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrates mit fehlender Anhörung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2019 - Aktenzeichen 11 Sa 1011/19

DRsp Nr. 2020/5007

Pflicht zur Betriebsratsanhörung auch bei Änderungskündigung Anhörung des Betriebsrates zu allen beabsichtigten Änderungen Gleichsetzung von nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrates mit fehlender Anhörung

Aufgrund der Auswirkungen der Änderungskündigung muss auch hier der Betriebsrat umfassend angehört werden. Dies gilt nicht in Fällen der subjektiven Determination.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 14. März 2019 - 6 Ca 601/18 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten zuletzt noch über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung des Beklagten vom 27. Dezember 2018.

Der am .... 1979 geborene, geschiedene und gegenüber zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist seit dem 01. Juli 2010 beim Beklagten, der in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins Leistungen im Bereich der ambulanten und stationären Pflege erbringt, als Küchenleiter gegen ein Gehalt in Höhe von 2.755,82 Euro brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt. Der Beklagte beschäftigte ursprünglich ca. 170 Arbeitnehmer, davon 14 in der Küche; bei ihm ist ein Betriebsrat gebildet, dem auch der Kläger angehört.