LAG Düsseldorf - Urteil vom 11.12.2020
6 Sa 420/20
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2021, 6
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 26.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1091/19

Pflicht zur sorgfältigen Prüfung von Kreditanfragen durch SparkassenmitarbeiterPflicht zur Prüfung von Kreditanfragen bei Auffälligkeiten wie mehrfach hohe EinmalzahlungenUnverhältnismäßigkeit einer fristlosen Kündigung wegen pflichtwidriger Kreditvergabe

LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2020 - Aktenzeichen 6 Sa 420/20

DRsp Nr. 2021/3979

Pflicht zur sorgfältigen Prüfung von Kreditanfragen durch Sparkassenmitarbeiter Pflicht zur Prüfung von Kreditanfragen bei Auffälligkeiten wie mehrfach hohe Einmalzahlungen Unverhältnismäßigkeit einer fristlosen Kündigung wegen pflichtwidriger Kreditvergabe

1. Fällt die Bewilligung von Immobiliarkrediten in die Kompetenzen des Teamleiters einer Sparkasse, so muss er die von einem Sachbearbeiter vorgenommene Beschlussvorlage zumindest einer Schlüssigkeitsprüfung unterziehen. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, so hat eine nähere Überprüfung zu erfolgen.2. Im konkreten Fall hat der Kläger gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verstoßen, indem er Kredite bewilligt hat, obwohl Auffälligkeiten vorlagen, die ihn zu einer näheren Prüfung hätten veranlassen müssen. Hätte der Kläger die Auffälligkeiten zum Anlass einer näheren Prüfung genommen, so wäre ihm aufgefallen, dass die Kreditnehmer über das Vorliegen von Eigenkapital getäuscht haben. Es wurden mehrfach Kontoauszüge mit auffällig hohen Einmalüberweisungen bzw. Bargeldzahlungen vorgelegt.