Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 21.12.2018 -
Die Arbeitgeberin wird verpflichtet, die Antragstellerin von der Erstattung der mit Rechnung vom , Rechnungsnummer , in Rechnung gestellten Kosten ihrer Verfahrensbevollmächtigten in Höhe von 14.600,36 EUR sowie die auf diese Forderung anfallenden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.08.2018 freizustellen.
II. III.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|