I. Die Berufung der Beklagten und Widerklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder vom 21. März 2019 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien haben in erster Instanz um Ausbildungsvergütung, Aufwandsentschädigung, Verzugspauschalen und Studienförderung (Klage des Klägers) sowie um die Rückzahlung von Praktikumsentgelt und Studienförderung (Widerklage der Beklagten) gestritten.
Das Arbeitsgericht Frankfurt/Oder hat die Klage und die Widerklage abgewiesen. Hinsichtlich der Klage ist dies rechtskräftig geworden. Die Abweisung der Widerklage hat das Arbeitsgericht im Wesentlichen wie folgt begründet:
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