Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 11. Juli 2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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