LAG Köln - Beschluss vom 21.10.2019
6 Ta 107/18
Normen:
ZPO § 241; ZPO § 246; ZPO 411a; GmbHG § 35;
Fundstellen:
NZG 2019, 1433
NZI 2019, 971
ZInsO 2019, 2423
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 754/17

Prozessfähigkeit einer niederländischen BV, deren Funktion des Geschäftsführers durch eine andere juristische Person wahrgenommen wird

LAG Köln, Beschluss vom 21.10.2019 - Aktenzeichen 6 Ta 107/18

DRsp Nr. 2019/16157

Prozessfähigkeit einer niederländischen BV, deren Funktion des Geschäftsführers durch eine andere juristische Person wahrgenommen wird

1. Anders als im deutschen Recht kann im niederländischen Gesellschaftsrecht eine juristische Person die Funktion des Geschäftsführers einer anderen juristischen Person wahrnehmen.2. Eine besloten vennotschap (BV) ist eine solche juristische Person, ähnlich der deutschen GmbH. Diese kann z.B. durch eine andere BV vertreten werden, nicht aber durch eine CV. Die commanditaire vennnotschap (CV) ist eine Sonderform der vennotschap onder firma (VOF) mit dem Unterschied, dass sie nicht nur einen oder mehrere unbeschränkt haftende Gesellschafter kennt, sondern auch Kommanditisten. Die VOF und damit auch die CV gelten nach der niederländischen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Hooge Raad nicht als juristische Personen.