Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 10. August 2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 7. September 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Kläger verlangt von der beklagten Gesellschaft mit Sitz in den USA, es als Betreiberin der Internetsuchmaschine "Google" zu unterlassen, bei Eingabe seines Nachnamens in der Ergebnisliste einen bestimmten Ergebnislink anzuzeigen. Hilfsweise verlangt er, den Ergebnislink unter weiteren Voraussetzungen zu entfernen und/oder zu sperren.
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