LAG Köln - Urteil vom 04.04.2019
7 Sa 742/18
Normen:
LuftSiG § 5; LuftSiG § 7; LuftSiZÜV § 1; LuftSiZÜV § 3,; BGB § 297;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 7495/17

Rechtsfolgen des Fehlens eines gültigen Zuverlässigkeitsattestats eines Luftsicherheitsassistenten

LAG Köln, Urteil vom 04.04.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 742/18

DRsp Nr. 2020/9688

Rechtsfolgen des Fehlens eines gültigen Zuverlässigkeitsattestats eines Luftsicherheitsassistenten

1. Ein Luftsicherheitsassistent im Sinne von § 5 LuftSiG kann seinen Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug versetzen, solange er nicht über ein gültiges Zuverlässigkeitsattestat im Sinne von §§ 1, 3 LuftSiZÜV verfügt.2 Eine medizinische Untersuchung, die die Geeignetheit des Luftsicherheitsassistenten im Sinne von § 5 V LuftSiG belegen soll, muss nach den Vorgaben der Richtlinie PII4-643201/1 des Bundesministers des Inneren durchgeführt worden sein.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2018 in Sachen 3 Ca 7495/17 wird einschließlich der Klageerweiterung vom 02.01.2019 zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LuftSiG § 5; LuftSiG § 7; LuftSiZÜV § 1; LuftSiZÜV § 3,; BGB § 297;

Tatbestand

Die Parteien streiten einschließlich einer mit Schriftsatz vom 02.01.2019 in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageerweiterung um Vergütungsforderungen des Klägers unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges für die Zeit vom 01.06.2017 bis 31.12.2018.

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