Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2018 in Sachen
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten einschließlich einer mit Schriftsatz vom 02.01.2019 in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageerweiterung um Vergütungsforderungen des Klägers unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges für die Zeit vom 01.06.2017 bis 31.12.2018.
a) b) c) d) e) f)
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