LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 31.01.2019
21 Sa 936/18
Normen:
TzbfG § 14 Abs. 2 S. 1; TzbfG § 14 Abs. 2 S. 2; BGB § 242;
Fundstellen:
AuR 2019, 294
DStR 2019, 1216
EzA-SD 2019, 3
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 13755/17

Rechtsmissbrauch bei Arbeitgeberwechsel in der Forschung zum Zweck einer sachgrundlos befristeten Weiterbeschäftigung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2019 - Aktenzeichen 21 Sa 936/18

DRsp Nr. 2019/8314

Rechtsmissbrauch bei Arbeitgeberwechsel in der Forschung zum Zweck einer sachgrundlos befristeten Weiterbeschäftigung

Auch im Bereich der Forschung kann ein Arbeitgeberwechsel zum Zwecke einer sachgrundlos befristeten Weiterbeschäftigung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers auf demselben Arbeitsplatz als rechtsmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG anzusehen sein (hier bejaht).

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Mai 2018 - 58 Ca 13755/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Zur Klarstellung wird der Tenor I. 2. des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Mai 2018 - 58 Ca 13755/17 - wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss der Befristungskontrollklage als technische Mitarbeiterin zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 15. September 2015 weiterzubeschäftigten.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzbfG § 14 Abs. 2 S. 1; TzbfG § 14 Abs. 2 S. 2; BGB § 242;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses sowie über einen Anspruch der Klägerin auf vorläufige Weiterbeschäftigung.