LAG Hamm, vom 25.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 7 TaBV 47/21
ArbG Dortmund, vom 02.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 60/19
Rechtsmittelbefugnis im BeschlussverfahrenProzessrechtliche Stellung des Gesamtbetriebsrats im Verfahren wegen Nichtigkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum AufsichtsratNichtigkeit einer AufsichtsratswahlStatusverfahren i.S.d. §§ 97 ff. AktGDurchführung eines Statusverfahrens als zwingende Voraussetzung einer erstmaligen Aufsichtsratswahl
BAG, Beschluss vom 09.02.2023 - Aktenzeichen 7 ABR 6/22
DRsp Nr. 2023/8362
Rechtsmittelbefugnis im BeschlussverfahrenProzessrechtliche Stellung des Gesamtbetriebsrats im Verfahren wegen Nichtigkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum AufsichtsratNichtigkeit einer AufsichtsratswahlStatusverfahren i.S.d. §§ 97 ff. AktGDurchführung eines Statusverfahrens als zwingende Voraussetzung einer erstmaligen Aufsichtsratswahl
Die erstmalige Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Aufsichtsrat in einer bislang aufsichtsratslosen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ohne vorherige Durchführung des aktienrechtlichen Statusverfahrens nichtig.Orientierungssätze:1. Die Rechtsmittelbefugnis folgt im Beschlussverfahren grundsätzlich der Beteiligtenbefugnis. Unabhängig davon ist diejenige Person oder Stelle, deren Beschwerde vom Landesarbeitsgericht mangels Beschwerdebefugnis als unzulässig verworfen worden ist, stets rechtsbeschwerdebefugt. Erweist sich die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in diesem Punkt als richtig, ist die Rechtsbeschwerde nicht unzulässig, sondern unbegründet (Rn. 14).2. Wird die Nichtigkeit einer Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat nach dem MitbestG gerichtlich geltend gemacht, ist ein Gesamtbetriebsrat, der nicht selbst Antragsteller ist, im Verfahren nicht nach § 83 Abs. 3ArbGG zu hören. Er ist von der Entscheidung in seiner mitbestimmungsrechtlichen Rechtsstellung nicht unmittelbar betroffen (Rn. 16 ff.).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.