LAG Hamm, vom 08.10.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 379/54
Rechtsmittelstreitwert: Auslegung des Streitwerbeschlusses anhand von Tatbestand und Entscheidungsgründen
BAG, Beschluß vom 10.03.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 508/54
DRsp Nr. 2007/23131
Rechtsmittelstreitwert: Auslegung des Streitwerbeschlusses anhand von Tatbestand und Entscheidungsgründen
»Ist die Streitwertformel des Urteils des Arbeitsgerichts nicht eindeutig (200 bis 300 DM), kann sie aus dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen des Urteils ausgelegt werden.«