Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 21. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Verfahrensbeteiligten streiten (nach Abschluss eines Teilvergleichs in erster Instanz nur noch) um die Mitbestimmung des Antragstellers bei der Eingruppierung einer Beschäftigten aus Anlass ihrer Umsetzung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|