Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.12.2018 -
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.
I.
Die Parteien streiten über eine fristlose Kündigung sowie über Zahlungsansprüche.
Der Kläger ist Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) und unterhält seit 2011 ein Ingenieurbüro. Außerdem betreibt der Kläger eine Internetseite unter dem Namen "b -l .de". Die Beklagte handelt mit Komponenten für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|