BAG - Urteil vom 15.08.1975
5 AZR 217/75
Normen:
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 2 § 3 Abs. 1 ; ZPO § 271 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 32 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung
DB 1976, 539
EzA § 2 ArbGG Nr. 9
NJW 1976, 206
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, vom 20.03.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 845/73
LAG Baden-Württemberg, vom 14.02.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 31/74

Rechtsweg: Geltendmachung des Anspruchs auf Abschluß eines Sozietätsvertrags durch einen als Arbeitnehmer eingestellten Assessor

BAG, Urteil vom 15.08.1975 - Aktenzeichen 5 AZR 217/75

DRsp Nr. 2007/24673

Rechtsweg: Geltendmachung des Anspruchs auf Abschluß eines Sozietätsvertrags durch einen als Arbeitnehmer eingestellten Assessor

»1. Stellt ein Rechtsanwalt einen Assessor als Arbeitnehmer ein und nehmen die Parteien in Aussicht, nach Ablauf von drei Jahren ein Sozietätsverhältnis einzugehen, so muß der Assessor Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Nichteinhaltung der Sozietätszusage vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Abrede über die geplante Sozietät neben dem Arbeitsverhältnis für die Parteien innerhalb der Vertragswerke eigenständige Bedeutung hat. 2. Die sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für eine Zusammenhangsklage im Sinne von § 3 Abs. 1 ArbGG entfällt, wenn der Kläger die zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gehörende Hauptklage zurücknimmt, bevor der Beklagte zur Hauptsache verhandelt hat (entsprechend § 271 Abs. 1 ZPO). «

Normenkette:

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 2 § 3 Abs. 1 ; ZPO § 271 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Heilbronn, vom 20.03.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 845/73
Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, vom 14.02.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 31/74
Fundstellen
AP Nr. 32 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung
DB 1976, 539
EzA § 2 ArbGG Nr. 9
NJW 1976, 206