I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 4. Mai 2015 sowie der Bescheid der Beklagten vom 15. Oktober 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. November 2014 aufgehoben.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens für beide Instanzen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 54.878,31 EUR festgesetzt.
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