1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. September 2020 - 2 Sa 2026/19 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Hinweise des Senats:
Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
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