Die Berufung der Klägerin gegen das am 06. April 2018 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil und die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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