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Betriebsrat und Arbeitgeber streiten darüber, wie die sogenannte Jahres-Ist-Arbeitszeit als eine der Berechnungsgrößen zur Bestimmung der Überhangstunden, die im Rahmen des vorwärts rollierenden Freizeitsystems als Freizeit zu verteilen sind, für 1986 errechnet werden muss.
Der Arbeitgeber unterhält u.a. in Hessen eine Reihe von Einzelhandelsbetrieben. Der Antragsteller ist der Betriebsrat der in D eingerichteten Filiale.
Bis 31. Dezember 1985 betrug die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach dem
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