Auf die Rechtsmittel der Beklagten wird das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 12. Zivilsenat - vom 22. Dezember 2020 aufgehoben, das Urteil des Landgerichts Heidelberg - 2. Zivilkammer - vom 4. Juni 2020 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 48.643,50 € festgesetzt.
Der Kläger nimmt die Beklagte - soweit für die Revisionsinstanz noch von Bedeutung - auf in Anspruch.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|