Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 17. Mai 2018, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Fortbildungskosten sowie über Schadensersatzansprüche der Klägerin.
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