Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 18. Oktober 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt für die Zeit vom 1.11.2019 bis zum 30.6.2020 eine höhere Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Er wendet sich gegen das Ruhen der Rente in Höhe von 50 vH wegen des gleichzeitigen Bezugs einer Abgeordnetenentschädigung.
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