Der Kläger begehrt von der beklagten Bundesanstalt für Arbeit (BA) Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit vom 2. Juli bis 21. August 1991.
Der am 17. Januar 1954 geborene Kläger war seit 1978 als Bürovorsteher in einer Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt. Seine Arbeitgeber kündigten ihm im März 1991 - unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Vierteljahresschluß - zum 30. September 1991. Nachdem er vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben hatte, kam es zu einer vergleichsweisen Einigung mit folgendem Inhalt:
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