BSG - Urteil vom 25.10.1989
7 RAr 108/88
Normen:
AFG § 117 Abs. 2, § 117 Abs. 3 ;

Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

BSG, Urteil vom 25.10.1989 - Aktenzeichen 7 RAr 108/88

DRsp Nr. 1999/6909

Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

1. Die Fälle, in denen die Partner des Arbeitsverhältnisses irrtümlich von einer kürzeren als der von rechtswegen richtigen ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers ausgegangen sind, sind vom Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG nicht ausgenommen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 117 Abs. 2, § 117 Abs. 3 ;