Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG
BSG, Urteil vom 25.10.1989 - Aktenzeichen 7 RAr 108/88
DRsp Nr. 1999/6909
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2AFG
1. Die Fälle, in denen die Partner des Arbeitsverhältnisses irrtümlich von einer kürzeren als der von rechtswegen richtigen ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers ausgegangen sind, sind vom Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2AFG nicht ausgenommen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]