OLG Brandenburg - Urteil vom 18.03.2020
7 U 127/18
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; SGB X § 116 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 17.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 407/16

Schadensersatz von Trägerinnen der gesetzlichen Krankenversicherung aus übergegangenem Recht nach einem UnfallVerletzung der Sorgfaltspflicht bei der Errichtung von SicherungsmaßnahmenAnschein für Kausalzusammenhang zwischen Pflichtwidrigkeit und eingetretener Rechtsgutverletzung

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.03.2020 - Aktenzeichen 7 U 127/18

DRsp Nr. 2020/5159

Schadensersatz von Trägerinnen der gesetzlichen Krankenversicherung aus übergegangenem Recht nach einem Unfall Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Errichtung von Sicherungsmaßnahmen Anschein für Kausalzusammenhang zwischen Pflichtwidrigkeit und eingetretener Rechtsgutverletzung

Kommt ein Bauunternehmer seiner Sorgfaltspflicht bei der Errichtung von Sicherungsmaßnahmen nicht nach, spricht der Anschein für einen Kausalzusammenhang zwischen Pflichtwidrigkeit und eingetretener Rechtsgutverletzung.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 17. Juli 2018 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 17. Juli 2018 sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; SGB X § 116 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerinnen sind Trägerinnen der gesetzlichen Kranken- und der gesetzlichen Pflegeversicherung und verlangen von dem Beklagten, einem Bauunternehmer, Schadensersatz aus übergegangenem Recht nach dem Unfall einer bei ihnen Versicherten.