BGH - Urteil vom 02.07.2019
VI ZR 184/18
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Fundstellen:
DAR 2019, 680
DAR 2020, 303
MDR 2019, 1192
NJW-RR 2019, 1304
VRS 2019, 281
VersR 2019, 1313
r+s 2019, 606
Vorinstanzen:
LG Itzehoe, vom 08.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 33/16
SchlHOLG, vom 17.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 U 67/17

Schadensersatzanspruch aufgrund eines Glatteisunfalls; Umfang der Streupflicht auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes

BGH, Urteil vom 02.07.2019 - Aktenzeichen VI ZR 184/18

DRsp Nr. 2019/12347

Schadensersatzanspruch aufgrund eines Glatteisunfalls; Umfang der Streupflicht auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes

Zum Umfang der Streupflicht auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 17. April 2018 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche aufgrund eines Glatteisunfalls geltend.

Die Beklagte zu 1 betreibt in M. einen Lebensmittelmarkt, dessen Parkplatz von der Beklagten zu 1 in erster Linie für ihre Kunden bereitgestellt wird, jedoch auch von Anwohnern genutzt wird, die dort ihre Fahrzeuge - auch über Nacht - stehen lassen. Die Beklagte zu 1 beauftragte im Jahr 2013 den Beklagten zu 2 mit der Ausführung des Winterdienstes auf dem Parkplatz.