1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel - Schiffahrtsgericht - vom 26.06.2017, Az.
1.1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.383,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2016 zu zahlen.
1.2. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte ... in Höhe von 201,71 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Gebührenstreitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1.383,86 € festgesetzt.
I.
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