OLG Brandenburg - Urteil vom 21.08.2019
7 U 89/17
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Brandenburg, vom 26.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 33 C 217/16

Schadensersatzanspruch nach einer unzureichenden Befestigung eines BootesBeschädigung eines benachbarten BootesAbtreiben eines StillliegersAnscheinsbeweis ungenügender Sicherung

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.08.2019 - Aktenzeichen 7 U 89/17

DRsp Nr. 2019/13227

Schadensersatzanspruch nach einer unzureichenden Befestigung eines Bootes Beschädigung eines benachbarten Bootes Abtreiben eines Stillliegers Anscheinsbeweis ungenügender Sicherung

1. Treibt ein Stillieger ab und kommt es dadurch zu einem Schaden an einem Nachbarboot, so besteht zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis dahin, dass der Stilllieger nicht genügend gesichert war. 2. Wenn sich ein Stilllieger aus der Befestigung löst, war typischerweise die Befestigung, die gerade gegen dieses Lösen angebracht war, nicht ausreichend.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel - Schiffahrtsgericht - vom 26.06.2017, Az. 33 C 217/16 BSch, abgeändert:

1.1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.383,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2016 zu zahlen.

1.2. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte ... in Höhe von 201,71 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Der Gebührenstreitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1.383,86 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe:

I.