Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 01.12.2015 -
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, über den mit Teil-Anerkenntnisurteil des Landgerichts Bonn vom 19.06.2015 tenorierten Betrag in Höhe von 12.013,93 EUR hinaus an die Klägerin weitere 274.624,62 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2014 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.
2.Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin weitere 204.498,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2014, hiervon 108.586,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2014 als Gesamtschuldner mit der Beklagten zu 2), zu zahlen.
3. 4. 5.
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