1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. Januar 2018 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.534,42 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.08.2016 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 255,85 € nebst Zinsen in Höhe fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.08.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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