Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.11.2018, Az.
Die Klage ist dem Grunde nach für gerechtfertigt, soweit die Kläger auf Leistung (Zahlung) klagen.
b)Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern sämtliche über den Leistungsantrag hinausgehenden künftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die aus dem Dienstleistungsvertrag vom 15.10.2013 herrühren.
2.Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf 101.881,42 € festgesetzt.
I.
1. 2.
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