Schuldhaftes Unterlassen einer Zahlstelle von Versorgungsbezügen bei der Einbehaltung der KVdR-Beiträge
BSG, Urteil vom 23.05.1989 - Aktenzeichen 12 RK 30/88
DRsp Nr. 1999/6743
Schuldhaftes Unterlassen einer Zahlstelle von Versorgungsbezügen bei der Einbehaltung der KVdR-Beiträge
1. Nach dem früheren § 393a Abs. 2RVO konnte die Krankenkasse die Beiträge nicht vom Versicherten nachfordern, wenn ein versicherungspflichtiger Rentner seiner Krankenkasse beitragspflichtige Versorgungsbezüge gemeldet hatte und der Beitragseinbehalt davon durch die Zahlstelle aus deren Verschulden oder infolge eines Verschuldens der Krankenkasse unterblieben war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]