BSG - Urteil vom 22.02.1989
10 RAr 7/88
Normen:
AFG § 141b Abs. 1, § 141b Abs. 3, § 141b Abs. 4 ;

Schutz von Arbeitnehmern durch die Konkursausfallversicherung, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch beim Konkursausfallgeld

BSG, Urteil vom 22.02.1989 - Aktenzeichen 10 RAr 7/88

DRsp Nr. 1999/6804

Schutz von Arbeitnehmern durch die Konkursausfallversicherung, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch beim Konkursausfallgeld

1. Nur wenn das maßgebliche Insolvenzereignis erst während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eintritt, sind Arbeitnehmer durch die Konkursausfallversicherung geschützt.2. Wenn das Arbeitsamt einem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz bei einem insolventen Arbeitgeber vermittelt hat, so steht ihm auch im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs kein Konkursausfallgeld zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 141b Abs. 1, § 141b Abs. 3, § 141b Abs. 4 ;