Schutz von Arbeitnehmern durch die Konkursausfallversicherung, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch beim Konkursausfallgeld
BSG, Urteil vom 22.02.1989 - Aktenzeichen 10 RAr 7/88
DRsp Nr. 1999/6804
Schutz von Arbeitnehmern durch die Konkursausfallversicherung, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch beim Konkursausfallgeld
1. Nur wenn das maßgebliche Insolvenzereignis erst während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eintritt, sind Arbeitnehmer durch die Konkursausfallversicherung geschützt.2. Wenn das Arbeitsamt einem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz bei einem insolventen Arbeitgeber vermittelt hat, so steht ihm auch im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs kein Konkursausfallgeld zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]